Honorar

Honorare können grundsätzlich im Voraus vereinbart werden. In den Beträgen ist jeweils die MWSt. von 20 % enthalten.

Schnellauskunft: Gibt Informationen über kunsthistorische Einordnung, Künstler und allenfalls Marktwert. Sie kann vorneweg klären, ob eine eingehendere Begutachtung sinnvoll ist und kann teilweise schon anhand einer brauchbaren Abbildung erteilt werden.

25 €

Kurzgutachten: Wird nach Vorlage des Objektes mündlich oder auf Wunsch schriftlich erstellt. Es gibt eine erste Auskunft über Stil, Einordnung, Originalzustand und Marktwert. Ebenso berät es, ob eine weitergehende, vertiefte Untersuchung im Hinblick auf Echtheit, konservatorischen Befund oder Verkehrswert angebracht ist.

45 bis 90 €

Ausführliches Gutachten: Wird mit der erforderlichen wissenschaftlichen und detaillierten Textdokumentation erstellt; mit Zuschreibung, Echtheitsbestätigung, Zustandsbericht, mit oder ohne Recherche zum Marktpreis.

Grundsätzlich nach Vereinbarung, jedoch erfahrungsgemäß:
bis zu einem Wert von 15.000 €

Basis 250 €
maximal 500 €

bis zu einem Wert von 50.000 €

Basis 350 €
maximal 2% des Wertes

bei Werten darüber oder bei erschwerten Forschungsbedingungen Honorar nach Vereinbarung

Bibliotheksschätzungen:
Honorar nach Vereinbarung. Der erste Besichtigungstermin, in dem ein Überblick über den zu erwartenden Zeitaufwand gewonnen werden soll, ist in jedem Fall kostenlos und unverbindlich.

Haushalts- und Nachlassschätzungen: Ein erster Besichtigungstermin ist jeweils kostenlos und unverbindlich. Danach wird üblicherweise nach Zeitaufwand abgerechnet. Meist kann das Inventar einer 3-Zimmer-Wohnung mit einem Tagessatz von ca. 300 bis 400 € bewältigt werden. Bei höherrangigen Ausstattungsobjekten können Kurzgutachten oder ausführliche Exposés angefertigt werden, auf Basis obiger Auflistung – jedoch auch wahlweise zu einem Pauschalpreis nach Vereinbarung.

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